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   LSG Niedersachsen-Bremen, 19.05.2020 - L 16/4 KR 67/19   

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https://dejure.org/2020,76062
LSG Niedersachsen-Bremen, 19.05.2020 - L 16/4 KR 67/19 (https://dejure.org/2020,76062)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19.05.2020 - L 16/4 KR 67/19 (https://dejure.org/2020,76062)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19. Mai 2020 - L 16/4 KR 67/19 (https://dejure.org/2020,76062)
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  • BVerfG, 07.04.2008 - 1 BvR 1924/07

    Kapitalzahlung aus einer Direktlebensversicherung unterliegt Beitragspflicht zur

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.05.2020 - L 16/4 KR 67/19
    Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsmäßigkeit der Beitragserhebung auf Kapitalleistungen aus Direktversicherungen mehrfach bestätigt (siehe ua BVerfG Beschluss vom 07. April 2008 - 1 BvR 1924/07 - juris; Beschluss vom 06. September 2010 - 1 BvR 739/08 - VersR 2011, 416; vom 28. September 2010 - 1 BvR 1660/08 - juris).

    § 229 Abs. 1 Satz 3 SGB V verstößt nicht gegen Art. 2 Abs1 Grundgesetz (GG) in Verbindung mit dem rechtsstaatlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes (BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 07. April 2008 - 1 BvR 1924/07 - juris RdNr 36).

    Übergangsregelungen waren verfassungsrechtlich nicht geboten, vor allem auch deshalb, weil bei der Einmalzahlung von Versorgungsbezügen den Versicherten schon am Anfang der Belastung die gesamte Liquidität zur Tragung der finanziellen Mehrbelastung zur Verfügung steht (BVerfG Beschluss vom 07. April 2008 - 1 BvR 1924/07 - juris RdNr 36).

  • BVerfG, 28.09.2010 - 1 BvR 1660/08

    Verletzung von Art 3 Abs 1 GG durch Statuierung einer Beitragspflicht zur

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.05.2020 - L 16/4 KR 67/19
    Die Beitragspflicht bestehe unabhängig davon, wer die Einzahlungen geleistet habe, solange der Arbeitgeber die Direktversicherung durchgehend als Versicherungsnehmer geführt habe (Beschlüsse des BVerfG vom 6. September 2010 - 1 Bvr 739/08 - und 28. September 2010 - 1 BvR 1660/08).

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsmäßigkeit der Beitragserhebung auf Kapitalleistungen aus Direktversicherungen mehrfach bestätigt (siehe ua BVerfG Beschluss vom 07. April 2008 - 1 BvR 1924/07 - juris; Beschluss vom 06. September 2010 - 1 BvR 739/08 - VersR 2011, 416; vom 28. September 2010 - 1 BvR 1660/08 - juris).

    Es liegt damit ein formal einfach zu handhabendes Kriterium vor, dass ohne Rückgriff auf arbeitsrechtliche Absprachen eine Abschichtung betrieblicher von privater Altersversorgung durch Lebensversicherungsverträge erlaubt (BVerfG Beschluss vom 28. September 2010 - 1 BvR 1660/08 -, juris RdNr 12).

  • BVerfG, 06.09.2010 - 1 BvR 739/08

    Zur Erhebung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner aus

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.05.2020 - L 16/4 KR 67/19
    Die Beitragspflicht bestehe unabhängig davon, wer die Einzahlungen geleistet habe, solange der Arbeitgeber die Direktversicherung durchgehend als Versicherungsnehmer geführt habe (Beschlüsse des BVerfG vom 6. September 2010 - 1 Bvr 739/08 - und 28. September 2010 - 1 BvR 1660/08).

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsmäßigkeit der Beitragserhebung auf Kapitalleistungen aus Direktversicherungen mehrfach bestätigt (siehe ua BVerfG Beschluss vom 07. April 2008 - 1 BvR 1924/07 - juris; Beschluss vom 06. September 2010 - 1 BvR 739/08 - VersR 2011, 416; vom 28. September 2010 - 1 BvR 1660/08 - juris).

  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.05.2020 - L 16/4 KR 67/19
    Regelungen mit Rückwirkungen seien nach der Rechtsprechung des BVerfG grundsätzlich verfassungsrechtlich zulässig und entsprächen dem Vertrauensschutzprinzip, wenn das schutzwürdige Bestandinteresse des Einzelnen gegenüber den gesetzlich verfolgten Gemeinwohlinteressen nicht überwiege (Urteil vom 23. November 1999 - 1 BvF 1/94).

    Solche Regelungen sind verfassungsrechtlich grundsätzlich zulässig und entsprechen dem rechtsstaatlichen Vertrauensschutzprinzip, wenn das schutzwürdige Bestandsinteresse des Einzelnen die gesetzlich verfolgten Gemeinwohlinteressen bei der gebotenen Interessenabwägung nicht überwiegt (vgl BVerfGE 101, 239 (263); 103, 392 (403)).

  • BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvL 4/96

    Freiwillig versicherte Selbständige

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.05.2020 - L 16/4 KR 67/19
    Die Belastung nicht wiederkehrend gezahlter Versorgungsleistungen mit dem vollen allgemeinen Beitragssatz beurteilt sich nach den Grundsätzen über die unechte Rückwirkung von Gesetzen (vgl BVerfGE 95, 64 (86); 103, 392 (403)); denn die angegriffene Regelung greift mit Wirkung für die Zukunft in ein öffentlich-rechtliches Versicherungsverhältnis ein und gestaltet dies zum Nachteil für die betroffenen Versicherten um.

    Solche Regelungen sind verfassungsrechtlich grundsätzlich zulässig und entsprechen dem rechtsstaatlichen Vertrauensschutzprinzip, wenn das schutzwürdige Bestandsinteresse des Einzelnen die gesetzlich verfolgten Gemeinwohlinteressen bei der gebotenen Interessenabwägung nicht überwiegt (vgl BVerfGE 101, 239 (263); 103, 392 (403)).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 18.09.2009 - L 5 KR 159/09

    Krankenversicherung - Widerspruch und Klage - keine aufschiebende Wirkung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.05.2020 - L 16/4 KR 67/19
    Die Beklagte war auch insoweit zur Erhebung der Beiträge befugt (vgl hierzu auch LSG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 18. September 2009 - L 5 KR 159/09 B ER).
  • BSG, 12.11.2008 - B 12 KR 10/08 R

    Krankenversicherung - Bemessung der Beiträge eines Rentners - Beitragspflicht von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.05.2020 - L 16/4 KR 67/19
    Das Bundessozialgericht (BSG) habe außerdem entschieden, dass im Beitragsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung kein Grundsatz des "Verbots der Doppelverbeitragung" existiere (Urteil vom 12. November 2008 - B 12 KR 10/08 R).
  • BSG, 15.12.1994 - 12 RK 57/92

    Betriebliche Altersvorsorge - Leistungsberechnung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.05.2020 - L 16/4 KR 67/19
    Ein beitragspflichtiger Versorgungsbezug liegt vor, wenn die Leistung in engem Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis des Versicherten steht, in ihren Voraussetzungen einer Rente der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar ist und ihrer Höhe nach von dem Gehalt aus dem Arbeitsverhältnis abhängt (BSG vom 25. Mai 2011 - B 12 P 1/09 R - juris; BSG vom 06. Februar 1992 - 12 RK 37/91 - SozR 3-2500 § 229 Nr. 1; BSG vom 15. Dezember 1994 - 12 RK 57/92 - SozR 3-2500 § 229 Nr. 4).
  • BSG, 25.05.2011 - B 12 P 1/09 R

    Kranken- und Pflegeversicherung - Beitragspflicht von "Altersrenten" einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.05.2020 - L 16/4 KR 67/19
    Ein beitragspflichtiger Versorgungsbezug liegt vor, wenn die Leistung in engem Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis des Versicherten steht, in ihren Voraussetzungen einer Rente der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar ist und ihrer Höhe nach von dem Gehalt aus dem Arbeitsverhältnis abhängt (BSG vom 25. Mai 2011 - B 12 P 1/09 R - juris; BSG vom 06. Februar 1992 - 12 RK 37/91 - SozR 3-2500 § 229 Nr. 1; BSG vom 15. Dezember 1994 - 12 RK 57/92 - SozR 3-2500 § 229 Nr. 4).
  • BSG, 06.02.1992 - 12 RK 37/91

    Beitragspflicht einer Rente aus einer Einrichtung der betrieblichen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.05.2020 - L 16/4 KR 67/19
    Ein beitragspflichtiger Versorgungsbezug liegt vor, wenn die Leistung in engem Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis des Versicherten steht, in ihren Voraussetzungen einer Rente der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar ist und ihrer Höhe nach von dem Gehalt aus dem Arbeitsverhältnis abhängt (BSG vom 25. Mai 2011 - B 12 P 1/09 R - juris; BSG vom 06. Februar 1992 - 12 RK 37/91 - SozR 3-2500 § 229 Nr. 1; BSG vom 15. Dezember 1994 - 12 RK 57/92 - SozR 3-2500 § 229 Nr. 4).
  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

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